Das leuchtet durchaus ein, kann es für einen Rollerfahrer doch zweifelsfrei angsteinflössend sein, wenn ihm ein Personenwagen unter ständigem Aufheulen-Lassen des Motors wiederholt und bis zum Touchieren viel zu nahe auffährt. Dafür, dass C.________ den Roller nicht zwecks Schikane auf der Fahrbahnmitte abstellte, sondern aus Angst, spricht ferner sein wohlbedachtes Vorgehen, d.h. dass er «fein» und «eher langsam» abbremste und den Fuss bereits auf dem Seitenständer positionierte, um den Roller möglichst schnell abstellen und verlassen zu können (pag. 70 Z. 71 ff., pag. 72 Z. 131 ff.; amtliche Akten BM 17 19441, pag.