_ brüsk und/oder stärker als erforderlich abgebremst hätte, geht aus den Aussagen von E.________ gerade nicht hervor, berichtete dieser doch, der Fahrzeuglenker habe bewusst beschleunigt und sei bewusst in den Rollerfahrer hineingefahren, als jener langsamer geworden sei (pag. 58 Z. 55 f.). Dass E.________ nicht von einem «Schikanestopp» ausging, ergibt sich insbesondere bereits aus seiner Erstaussage, wonach der Rollerfahrer abgebremst habe, «um aus dem Kreisverkehr zu fahren» (pag. 54). Wäre das Bremsen von C.________ nichtsituationsbedingt oder gar schikanös gewesen, hätte E.________ dies wohl berichtet und nicht einen natürlichen Geschehensablauf geschildert.