(amtliche Akten BM 17 19441, pag. 410; pag. 717 f.) kann der Beschuldigte auch aus der Aussage von E.________, wonach C.________ zuerst abgebremst habe (pag. 58 Z. 90 ff.), nichts zu seinen Gunsten ableiten. Wie die Vorinstanz richtig bedachte, ist im Kreisverkehr stets mit