Nach Ansicht der Kammer stellte dieser aufgrund seines hohen Gewichts und der höher liegenden Stossstange ein besonders gefährlicher Unfallgegner dar, welcher andere, schwächere Verkehrsteilnehmer stärker gefährdet als konventionelle Personenwagen. Gegen ein Touchieren infolge «Schikanestopps» spricht ferner, dass es laut C.________ und E.________ zu einer «bloss» leichten Berührung gekommen ist. Hätte C.________ den Beschuldigten abrupt ausgebremst resp. wäre jener vom Abbremsen überrumpelt worden, wäre ein heftigerer und damit spürbarer Zusammenstoss zu erwarten gewesen. Entgegen den Ausführungen von Rechtsanwalt B.________ (amtliche Akten BM 17 19441, pag.