709 Z. 44 f., pag. 711 Z. 36 f.). Er habe «ganz fein» abgebremst und darauf geachtet, dass der Personenwagen nicht in ihn hineinfahre (pag. 710 Z. 10 ff.). Er berichtete dem Berufungsgericht selbst erlebt wirkend und insofern glaubhaft: «Wenn man gejagt wird und von hinten hohe Touren hört und wenn jemand einem sehr nahe kommt, dann bremst man nicht so ab, dass er in einen hineinfährt. Das macht man einfach nicht. Damit will ich sagen, dass es unlogisch wäre» (pag. 710 Z. 12 ff.). Unlogisch erscheint es auch der Kammer, dass C.________ den Beschuldigten mit einem «Schikanestopp» ausgebremst haben soll.