395 Z. 9 f.). Auf kritische Erkundigung der Gerichtspräsidentin, warum er den Roller auf der Mitte der Fahrbahn abgestellt habe, erklärte er überzeugend: «Also ich sah nichts, wo ich ausweichen kann oder es schneller geht. […] Rechts von mir war, so wie ich mich erinnere, ein Gebüsch oder ein Trottoir. Dort konnte ich nicht drauf fahren. Das wäre zu lange gegangen und er hätte Zeit gehabt, in mich zu fahren» (amtliche Akten BM 17 19441, pag. 397 Z. 40 ff.). In Übereinstimmung mit dieser Aussage betonte C.________ schliesslich auch an der Berufungsverhandlung mehrfach, er habe den Roller auf der Fahrbahnmitte abgestellt, um sich in Sicherheit zu bringen (pag. 709 Z. 44 f., pag.