59 Z. 100 ff.). An der polizeilichen Einvernahme gab C.________ spontan und unmissverständlich zu Protokoll, er denke, der Personenwagen sei absichtlich in ihn reingefahren (pag. 65 Z. 65). Auf Nachfrage, warum er das denke, erklärte er schlüssig, seiner Meinung nach habe es den Fahrzeuglenker gestört, dass er ihn überholt habe (pag. 65 Z. 67 ff.). Diesen mutmasslichen Beweggrund nannte C.________ auch an den späteren Einvernahmen. So berichtete er etwa gegenüber der Staatsanwaltschaft bildhaft, nach dem Überholmanöver habe der Fahrzeuglenker begonnen, «hinten ganz nahe zu kommen und hochtourig zu fahren» (pag. 73 Z. 169 ff.). Das Auto sei sehr laut und «provokativ» gewesen.