65 Z. 60). Er denke nicht, dass er habe Gegenlenken müssen, um nicht zu stürzen (pag. 65 Z. 63). Dies bestätigte er gegenüber der Staatsanwaltschaft als er angab, er denke, dass ihn der Personenwagen nur einmal berührt habe, es aber auch zwei- bis dreimal gewesen sein könnten (pag. 70 Z. 83 ff.). Gespürt habe er es jedenfalls nur einmal. Zwei- bis dreimal habe er sich vielleicht umgedreht und gesehen, dass der Personenwagen ganz nah hinter ihm gewesen sei. Er habe «riesen Herzklopfen» gehabt (pag. 70 Z. 90 f.). Stimmig dazu präzisierte C.________ an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bildhaft, «das» hinter ihm habe einfach nicht aufgehört.