23 Weitgehend identisch und insofern glaubhaft schilderte C.________ das Kerngeschehen auch an den späteren Einvernahmen in freier Rede (pag. 65 Z. 18 ff., pag. 70 Z. 61 ff.; amtliche Akten BM 17 19441, pag. 394 Z. 12 ff.). Im Rahmen der Detailfragen und auf Vorhalt der Sachverhaltsdarstellung des Beschuldigten erläuterte er zudem einig Punkte näher. Aufgefordert, das Touchieren im Bizzozero-Kreisel näher zu beschreiben, gab C.________ an der polizeilichen Einvernahme an, der Personenwagen sei seinem Roller «leicht» angekommen, habe diesen berührt (pag. 65 Z. 60).