___ AG eingelöste und in den Vorfall verwickelte Fahrzeug zu geben (pag. 29), und sich gemäss Polizeibericht «jeglicher Kooperation mit den Ermittlungsbehörden widersetzte und sich gegenüber allen Beteiligten äusserst despotisch verhielt» (pag. 33). Wäre der Beschuldigte das tatsächliche Opfer, so hätte er keinen Anlass gehabt, sich unkooperativ zu verhalten und seine Beteiligung am Vorfall zunächst zu verschweigen; er räumte erst mit