An der verkehrspsychologischen Abklärung seiner charakterlichen Fahreignung vom 23. Februar 2021 schilderte der Beschuldigte den Vorfall weitgehend identisch. Eingangs betonte er zudem, er habe sich auf dem Weg zu seiner Arztpraxis befunden, um einen Patienten mit einem ________ Notfall zu treffen; er habe einen 24-Stunden Notfalldienst, das sei eine sehr wichtige Sache. Er habe mit einem Patienten über die Freisprechanlage telefoniert, als ihn ein Motorradfahrer auf der Bremgartenstrasse überholt habe. Er habe jenen nicht wahrgenommen. Nur jemand, der «nicht alle Tassen im Schrank habe», überhole an so einer Stelle.