Anschliessend sei der Motorradfahrer auf ihn zugekommen, habe sich auf die Fussgängerinsel gestellt sowie ihn bedroht und ihm durch das offene Fenster ins Gesicht gespuckt. Als der «behelmte Angreifer» einen Gegenstand aus der Hosentasche genommen habe, habe er es mit der Angst zu tun bekommen, und sei er über die betonierte Fussgängerinsel gefahren, um der Strassenblockade auszuweichen (pag. 372). An der verkehrspsychologischen Abklärung seiner charakterlichen Fahreignung vom 23. Februar 2021 schilderte der Beschuldigte den Vorfall weitgehend identisch.