20 Beschwerdeverfahrens BK 19 278 in Kopie (pag. 427 ff., pag. 438 ff.; Entscheid vom 25. Juli 2019 [pag. 461 ff.]) sowie die oberinstanzlich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Fribourg edierten Akten des Strafverfahrens D 23 1753 (pag. 10010 der Beilageakten). Auf eine Zusammenfassung der genannten Beweismittel wird verzichtet. Soweit für das vorliegende Verfahren notwendig, wird direkt bei der konkreten Würdigung darauf eingegangen.