Um der Notstandssituation entkommen zu können, habe er eine Sicherheitslinie überfahren müssen, was jedoch nicht angeklagt sei. Er habe sich aus Angst der Situation durch Flucht entzogen und dabei unweigerlich den Roller touchiert resp. diesen umgestossen. Er habe keine Chance gehabt, ein Touchieren mit dem sich mitten auf der Fahrbahn befindlichen Roller zu verhindern. Der Roller sei bis auf kleine Kratzer jedoch unversehrt geblieben.