12.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt, Beweisfragen Der Beschuldigte anerkennt, als Lenker des schwarzen Honda CR-V in den Vorfall involviert gewesen zu sein. Unbestritten ist, dass der Beschuldigte und C.________ vom Neufeld her auf der Bremgartenstrasse in Richtung Forsthaus fuhren, wobei C.________ den Beschuldigten auf der geraden Strecke vor dem Kreisverkehr überholte. Die Beteiligten sind sich sodann einig, dass C.________ vor dem Verlassen des Kreisverkehrs abbremste und der Beschuldigte mit seinem Personenwagen das Heck des Rollers von C.________ touchierte.