1.b) Nachdem A.________ aufgrund der Vorkommnisse zwischen ihm und dem Motorrollerfahrer C.________, namentlich der zuerst erfolgten Kollision zwischen seinem Auto und dem Motorroller und der anschliessenden Beschädigung des Motorrollers durch ihn, mit dem Beizug der Polizei und der Durchführung eines Atemalkoholtests sowie der Anordnung allfälliger weiterer Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit hatte rechnen müssen, verliess er