_ überholt. In der Folge fuhr der Beschuldigte dem im Kreisverkehr vor ihm fahrenden, mit einem L-Schild gekennzeichneten Motorroller derart dicht auf, dass er im Bereich der Ausfahrt aus dem Kreisel in die Bremgartenstrasse Richtung Forsthaus das Heck des Rollers, nachdem dessen Lenker vor der Ausfahrt leicht abgebremst hatte, mit der Fahrzeugfront touchierte.