Soweit weitergehend wird für die rechtlichen Grundlagen auf E. III.7.1.2 hiervor verwiesen. 10.2 Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte wurde mit Vorladung vom 10. April 2019 als beschuldigte Person wegen «Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz und Sachbeschädigung» vorgeladen (pag. 396); gemeint war der Vorfall vom 22. September 2018. Dass der Beschuldigte auch zum Vorfall vom 21. Februar 2019 befragt werden wird, ergab sich aus der Vorladung nicht.