14 8.2 Rüge, K.________ und I.________ hätten als beschuldigte Personen belehrt und befragt werden müssen 8.2.1 Vorbringen des Beschuldigten Weiter monierte Rechtsanwalt B.________, die Zeugen K.________ und I.________ seien an den polizeilichen Einvernahmen vom 7./13. November 2019 fälschlicherweise als Auskunftspersonen befragt worden. Gegen beide habe ein Tatverdacht bestanden, weshalb sie als beschuldigte Personen hätten belehrt und befragt werden müssen.