11 den Zeugen G.________, H.________ und F.________ zu Identifikationszwecken vorgelegt wurde, sei nicht verwertbar. Dieses sei am 23. September 2018 in Bas- Vully von einer Privatperson ohne Einverständnis seines Mandanten und damit widerrechtlich erstellt worden. Vorliegend stünden eine grobe Verkehrsregelverletzung und eine Nötigung zur Diskussion, wobei niemand zu Schaden gekommen oder in der körperlichen Integrität gefährdet gewesen sei.