7 befragt und belehrt werden müssen. Weil dies nicht geschehen sei, sei dessen Erstaussage unverwertbar (amtliche Akten BM 17 19441, pag. 408 f.; S. 3 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 7.1.2 Rechtliche Grundlagen Als beschuldigte Person gilt, wer in einer Strafanzeige, in einem Strafantrag oder von einer Strafbehörde in einer Verfahrenshandlung einer Straftat verdächtigt, beschuldigt oder angeklagt wird (Art. 111 Abs. 1 StPO).