3 3. Oberinstanzliche Beweisanträge und -ergänzungen Der Beschuldigte stellte mit der Berufungserklärung den Antrag, es seien J.________, L.________ und M.________ als Zeugen zu befragen (pag. 496 f.). Mit Beschluss vom 27. Juni 2023 hiess die Kammer den Antrag auf Einvernahme von J.________ gut, soweit weitergehend wies sie den Beweisantrag ab. Gleichzeitig orientierte sie, von Amtes wegen F.________ und G.________ als Zeugen einzuvernehmen (pag.