2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), privat verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 5. September 2022 Berufung an (amtliche Akten BM 17 19441, pag. 423). Daraufhin stellte die Vorinstanz den Parteien das begründete Urteil, datierend vom 25. April 2023, zu (pag. 490 f.). In der Berufungserklärung vom 22. Mai 2023 focht der Beschuldigte die erstinstanzlichen Schuldsprüche und die entsprechenden Sanktions-, Entschädi- gungs- und Kostenfolgen sowie den Zivilpunkt an (pag. 495 ff.).