1. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 Abs. 1 OR sowie Art. 126 Abs. 1 Bst. a StPO verurteilt zur Bezahlung von CHF 1'840.70 Schadenersatz an den Straf- und Zivilkläger C.________. 2. Soweit weitergehend wird die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers abgewiesen. 3. Für die Beurteilung des Zivilpunkts werden keine Kosten ausgeschieden. IV.