Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 5'400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 18 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, ausmachend CHF 7'038.00. 4. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: […] III. Betreffend Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 Abs. 1 Bst. a StPO erkannt: