Das Strafverfahren gegen A.________ 1. wegen Beschimpfung, angeblich mehrfach begangen am 28. April 2017 in O.________ (Ortschaft) z.N.v. U.________ und 2. wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen am 23. September 2018 in Bas-Vully FR durch einfache Verkehrsregelverletzung (Nichtbeherrschen des Fahrzeuges) wird infolge Verjährung eingestellt, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1’000.00 an den Kanton Bern und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. II. A.________ wird schuldig erklärt: