Rechtsanwalt Dr. E.________ nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zuhanden der beiden Privatkläger ausgehändigt wird. II. A.________ wird gestützt auf Ziff. I.1 hiervor und in Anwendung der Artikel 40, 47, 51, 112 StGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 719 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass die Strafe per 27. März 2023 vorzeitig angetreten wurde. 2. Zur Bezahlung der gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00.