7. weiter beschlossen wurde, dass: 7.1. A.________ vorbehältlich des vorherigen Eintritts der Rechtskraft des Urteils bis zum Strafantritt, längstens jedoch bis am 18. April 2023 in Sicherheitshaft behalten wird; 7.2. der Notizblock «Lama» (Ass. BB4; derzeit bei der Kantonspolizei Bern [Bereich FDG]) als Beweismittel bei den Akten bleibt; 7.3. folgende Gegenstände nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zur Vernichtung eingezogen werden: 7.3.1. derzeit bei der Kantonspolizei Bern (Bereich FGD)  1 Sack mit Spritzen (Ass. G6)  4 Tabletten Sildenafil 100mg (Ass.