Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 19. Januar 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ schuldig erklärt wurde des Mordes, begangen am 20. März 2021 in G.________ zum Nachteil von H.________ sel; 2. A.________ verurteilt wurde 2.1. zu den gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 42'500.00 und Auslagen von CHF 38'486.60, insgesamt bestimmt auf CHF 80'986.60; 2.2. zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 693.30 an den Privatkläger D.________;