19. Rechtskräftige Verfügungen Die vorinstanzlichen Verfügungen betreffend die beschlagnahmten Gegenstände (Ziff. V.2-5 des vorinstanzlichen Urteilsdispositiv) sind in Rechtskraft erwachsen (vgl. E. I.5 hiervor). 39 20. Strafvollzug Der Beschuldigte geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück.