37 16. Konkretes Strafmass, Strafvollzug sowie Anrechnung der ausgestandenen Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft Unter Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten ist der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren zu verurteilen. Bei dieser Strafhöhe fällt ein (teil-)bedingter Vollzug der Freiheitsstrafe ausser Betracht. Die ausgestandene Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 719 Tagen (von 7. April 2021 bis und mit 26. März 2023) wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet (Art.