4663) insgesamt keinen Einfluss auf seine Strafempfindlichkeit. Hinweise, wonach seine Tat mit seiner Krankheit im Zusammenhang stand, sind nebenbei bemerkt weder ersichtlich noch wurde dies geltend gemacht. 15.4 Fazit Im Ergebnis führen die Täterkomponenten zu einer Erhöhung der Strafe um 1 Jahr auf 18 Jahre.