3775), fiel der Vollzugsbericht des Regionalgefängnisses J.________ vom 6. Dezember 2023 schon leicht positiver aus. Es wurde zwar festgehalten, der Beschuldigte habe einen trägen und verlangsamten Eindruck gemacht, sich in einem sehr vulnerablen psychischen und angeschlagenen physischen Gesundheitszustand befunden, deshalb keinem Arbeitsbereich zugewiesen werden können, und habe kaum soziale Kontakte zu den Miteingewiesenen gepflegt, jedoch sei seine Körperhygiene nie beanstandet worden (pag. 4646 f.). Am 27. September 2023 trat der Beschuldigte in die Justizvollzugsanstalt K._______