Während im Führungsbericht des Regionalgefängnisses Z.________ vom 28. Juli 2022 noch auf das sich innerhalb eines Jahres massiv verschlechterte Verhalten des Beschuldigten mit ausgeprägter Apathie, völliger Antriebslosigkeit, desolater Körperhygiene und gänzlicher Meidung des Kontakts zu anderen Eingewiesenen hingewiesen wurde (pag. 3775), fiel der Vollzugsbericht des Regionalgefängnisses J.________ vom 6. Dezember 2023 schon leicht positiver aus.