Der Vollzugsbericht der Justizvollzugsanstalt K.________ vom 28. November 2023 lässt auf ein positives Verhalten im Vollzug schliessen (vgl. pag. 4639 ff.), was sich ebenfalls neutral auswirkt. Ein Geständnisrabatt ist in Einklang mit der Verteidigung (vgl. pag. 4663) nicht zu gewähren. Entgegen der Verteidigung (vgl. pag. 4662 f.) ist jedoch auch keine Strafreduktion für aufrichtige Reue oder Einsicht angezeigt, zumal nicht ersichtlich ist, dass der Beschuldigte seine Tat wirklich aufrichtig bereuen würde. Allein aus dem Umstand, dass er den Zivilpunkt bereits umgesetzt hat, kann nichts zu seinen Gunsten abgeleitet werden.