Während der Beschuldigte einerseits sein neues Leben plante und gegenüber Q.________ den Tod seiner Ehefrau konsequent verschwieg, spielte er gegenüber gewissen Bekannten und Freundinnen seiner Ehefrau – wie in der Anklageschrift geschrieben – tatsächlich den trauernden Witwer (vgl. pag. 728, pag. 2324 ff. und pag. 2380). Zumal er durchaus in der Lage war, sein Verhalten nach Bedarf individuell anzupassen, ist für die Kammer entgegen der Vorinstanz (pag.