Folglich wirken sich das Vorleben und die persönlichen Umstände des Beschuldigten neutral aus. 15.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Vorab ist festzuhalten, dass unter diesem Titel nicht bereits das hiervor beurteilte Verhalten des Beschuldigten nach Verabreichung des Colchicins, sondern erst sein Verhalten nach dem Versterben seiner Ehefrau am 24. März 2021 um 10:05 Uhr zu berücksichtigen ist.