All diese Nachrichten an eine andere Frau, welche er im Wissen um den durch ihn verursachten, sehr schlechten Zustand seiner eigenen Ehefrau sowie deren jederzeit mögliches Versterben schrieb, zeugen von einer enormen Gefühlskälte und Skrupellosigkeit. Letztlich ist bezüglich des vorinstanzlichen Vergleichs des vorliegenden Falls mit dem Fall SK 19 306 festzuhalten, dass das Obergericht des Kantons Bern unbestrittenermassen schon Mordfälle mit brachialerer Vorgehensweisen zu beurteilen hatte.