Diesbezüglich ist denn auch unbeachtlich, dass gemäss rechtsmedizinischem Gutachten vom 12. Juli 2021 auch in Kenntnis der konkreten Intoxikation des Opfers mit Colchicin keine kausale Therapiemöglichkeit bestanden hätte, zumal im Wissen um die tödliche Intoxikation immerhin palliative Massnahmen ergriffen und die Qualen des Opfers gelindert sowie die in dieser Zeit ohnehin stark strapazierten medizinischen Ressourcen anderweitig eingesetzt hätten werden können. Nicht zuletzt ist auch die Vielzahl an romantischen Nachrichten, die der Beschuldigte im Tatzeitraum an Q.________ schickte, zu berücksichtigen.