Aus Sicht der Kammer ist die Schwelle zur Skrupellosigkeit vorliegend keineswegs bloss knapp überschritten. Dies aus folgenden Gründen: Der Beschuldigte beschäftigte sich während Wochen oder gar Monaten mit Möglichkeiten zur Tötung seiner Ehefrau. Er setzte sich im Rahmen seiner Recherchen mit verschiedenen Wirkstoffen auseinander und bestellte diverse Arzneimittel. Insbesondere befasste er sich auch mit dem Wirkstoff Pentobarbital, welcher von der Sterbehilfeorganisation EXIT verwendet wird. Dennoch entschied sich der Beschuldigte bewusst für Colchicin, weil dessen Nebenwirkungen durchaus auf die gesundheitlichen Beschwerden seiner Ehefrau hätten zurückgeführt werden können.