4533, S. 71 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Anlässlich der Berufungsverhandlung brachte die Generalstaatsanwaltschaft zusammengefasst vor, die Art und Weise der Tatausführung sei kaltblütig und heimtückisch gewesen. Es sei keine spontane Aktion gewesen, sondern ein absolut geplantes, durchdachtes und hinterlistiges Vorgehen. Das Colchicin habe der Beschuldigte Monate im Voraus bestellt, er habe auch andere Produkte bestellt, unter anderem Betablocker, die die Herzfrequenz verlangsamen und die Wirkung von Gift beschleunigen würden.