26 11. Zur Frage des Eliminationsmordes 11.1 Erwägungen der Vorinstanz Die Vorinstanz führte aus, es würden keine genügenden Hinweise vorliegen, die zweifelsfrei auf einen eigentlichen Eliminationsmord schliessen lassen würden. Der Beschuldigte sei zwar unsterblich in Q.________ verliebt gewesen und habe dieser gegenüber auch angegeben, dass er nicht mehr mit seiner Ehefrau zusammenwohnen würde.