Nur wenige Tage nach ihrem Versterben buchte der Beschuldigte einen Termin bei einem Schönheitschirurgen. Zudem interessierte er sich in diesen Tagen für Möbel und Büchergestelle sowie für Lodges und andere Unterkünfte in Schottland und Mallorca und informierte sich über die Einreisebestimmungen nach Schottland und Kanada. III. Rechtliche Würdigung