machte auf einen bereits seit Jahren beendeten Drogenkonsum und eine Depression seiner Ehefrau aufmerksam. Andererseits verschwieg er nicht nur anlässlich dieser Besprechung, sondern auch später den Umstand, dass er seiner Ehefrau heimlich Colchicin verabreicht hatte. Während sich der Zustand von †H.________ rasch verschlechterte, setzte der Beschuldigte seinen Nachrichtenaustausch mit Q.________ unbeirrt fort. Am Abend des 23. März 2021 um 17:22 Uhr fragte er sie, ob sie mit ihm einen Kurztrip nach Lugano machen wolle.