24 über 20 Jahren Ehe überdrüssig und entschied sich – insbesondere aufgrund der Gefühle, die er über Monate hinweg für Q.________ entwickelte sowie des Wunsches nach einem Neustart –, sich ihr zu entledigen. Da für ihn eine Trennung oder Scheidung – allenfalls auch aus finanziellen Gründen – nicht in Betracht kam, fasste er zu einem unbekannten, jedoch vor dem 8. Februar 2021 liegenden Zeitpunkt den Entschluss, sich ihr möglichst unauffällig und konfliktarm zu entledigen.