1025 Z. 367) – und nicht bekannt ist, wie Q.________ reagiert hätte, hätte sie die Wahrheit erfahren. Dieses gegenüber Q.________ aufgebaute Lügengebäude kann durchaus als weiteres Indiz dafür gewertet werden, dass der Beschuldigte seine Ehefrau so schnell wie möglich beseitigen wollte. Zusammenfassend erachtet die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte seine Ehefrau insbesondere deshalb loswerden wollte, weil er in den Wochen und Monaten vor der Tat Gefühle für Q.________ entwickelte und diese intensivieren und ausleben wollte, seine Ehefrau ihm dabei aber aus seiner Sicht offensichtlich im Weg stand. Auch wenn Q.__