Gegenüber Q.________ hielt der Beschuldigte seine bereits am 15. März 2021 «aufgegleiste» Geschichte, wonach sein Onkel krank sei, somit auch nach Verabreichung des Colchicins und nachdem seine Ehefrau bereits ambulant im Spital behandelt werden musste, aufrecht. Selbst am 22. und 23. März 2021 – als seine Ehefrau bereits auf der Intensivstation war – tauschte der Beschuldigte weitere Nachrichten mit Q.________ aus (pag. 1915 f.). Insbesondere schrieb er am 23. März 2021 um 16:27 Uhr, lange Ferien seien manchmal ok, aber normalerweise bevorzuge er mehrere kürzere. Für längere sei eine geeignete Begleitung schön, aber das habe gefehlt (pag.