tomorrow» (pag. 3131). Aus dem Kontext ergibt sich, dass der Beschuldigte mit «he» seinen – in Wirklichkeit bereits verstorbenen – Onkel meinte. So fragte Q.________ den Beschuldigten am nächsten Tag, wie es seinem Onkel gehe. Dieser meinte, nicht wirklich besser, es sei ein bisschen frustrierend, da er ihn immer noch nicht besuchen könne (pag. 1914). Gegenüber Q.________ hielt der Beschuldigte seine bereits am 15. März 2021 «aufgegleiste» Geschichte, wonach sein Onkel krank sei, somit auch nach Verabreichung des Colchicins und nachdem seine Ehefrau bereits ambulant im Spital behandelt werden musste, aufrecht.