und der Beschuldigte dann an diesem Samstag seiner Ehefrau den vergifteten Kaffee servierte. Weiter fällt auf, dass der Beschuldigte den Freitag, 19. März 2021 – bzw. den Tag vor der Giftverabreichung – tatsächlich mit Q.________ verbrachte. Sie trafen sich im Zug und fuhren gemeinsam von Bern nach Genf (vgl. pag. 3129 und pag. 1026 Z. 403 f.). Anschliessend fuhr der Beschuldigte mit Q.________ von Genf bis nach Zürich, weil er angeblich noch etwas länger mit ihr habe reden wollen (pag. 1035 Z. 870 f.).