________ in V.________ (Ortschaft) traf und anschliessend in einem Hotel in Wallisellen übernachtete, seine Ehefrau aber davon ausging, dass er sich zu diesem Zeitpunkt in Chur aufhielt, und es zudem an diesem 4. Februar 2021 war, als sie dem Beschuldigten schrieb, er sei «geng so komisch». Weiter lässt sich der vorinstanzlichen Zusammenfassung entnehmen, dass der Beschuldigte am Geburtstag von Q.________ nach Zürich fahren und ihr eine «Geburtstagsumarmung» geben wollte, sie das Treffen jedoch absagte und sie sich sodann am 17. Februar 2021 in Bern trafen, wo er ihr einen Schmuckanhänger schenkte.